Gesetzliche Grundlage: Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG)
Dauer: Bis 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche) für Beschäftigte und Auszubildende über 25 Jahren.
Bis 10 Arbeitstage pro Jahr für Beschäftigte und Auszubildende bis 25 Jahre.
Voraussetzungen: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss mindestens seit 6 Monaten bestehen.
Antragstellung: spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn