Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Kündigungsgründe".
Welche verhaltensbedingten Gründe gibt es?
Hier kommt jedes Verhalten des Arbeitnehmers in Betracht, womit er seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, also z.B. Unpünktlichkeit, schlechte Arbeitsleistung, Mobben von Kollegen, Straftaten oder der Verdacht, Arbeitsverweigerung, unerlaubtes privates Telefonieren oder Internet-Surfen, eigenmächtiger Urlaubsantritt etc. Je nachdem, wie schwerwiegend das Fehlverhalten ist, kann das entweder nur eine Abmahnung rechtfertigen oder auch eine ordentliche oder im Extremfall sogar eine fristlose Kündigung.
Wie soll ich als kleiner Angestellter prüfen können, ob es der Firma wirklich so schlecht geht, dass sie ausgerechnet mir betriebsbedingt kündigen muss?
Es ist natürlich schwer, die betriebsbedingten Gründe zu prüfen. Das wird dann, wenn es hart auf hart kommt, das Gericht tun. Grundsätzlich kommt die Prüfung dabei jeweils an die Grenzen der freien Unternehmerentscheidung, was z.B. Umorganisation und Einsparung von Personalkosten betrifft. Leichter zu prüfen ist aber, ob die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde.