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Widerrufsrecht

Widerrufsrecht bei eBay & Co.

16.05.2019

... kein Widerruf bei Kauf von Privat

Mithilfe des Widerrufsrechtes kann sich ein Verbraucher von einem bereits geschlossenen Kaufvertrag lösen, allerdings nur, wenn er von einem Unternehmer erwirbt (§ 312d Abs. 1 BGB). Wer als Unternehmer gilt, können Sie hier nachlesen.

Tipp

Bei einer "echten" Versteigerung im Sinne des § 156 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) würde Ihnen kein Widerrufsrecht zustehen. Online-Auktionen stellen aber in den meisten Fällen keine solchen Versteigerungen dar, vielmehr schließen Sie einen "normalen" Kauf- oder Dienstleistungsvertrag ab. Daher gelten die gleichen Voraussetzungen und Regelungen wie bei Online-Shops oder Online-Dienstleistungsanbietern.

Zu den formellen Anforderungen an einen Widerruf, die Widerrufsbelehrung und die Rechtsfolgen des Widerrufes lesen Sie mehr unter dem Thema Widerrufs- und Rückgaberecht.

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Tags: Widerruf

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei