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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Kleinreparaturen".
Es geht um die Erledigung kleiner Reparaturarbeiten in der Wohnung, wie z.B. ein tropfender Wasserhahn oder eine gesplitterte Scheibe in einer Zimmertür.
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Nur, wenn sie verschiedene Voraussetzungen erfüllt: Die einzelne Reparatur darf nicht mehr als maximal EUR 75, teilweise EUR 100, kosten. Der Jahresbetrag für solche Reparaturen muss auf höchstens 8 % der Miete oder EUR 150 begrenzt sein. Die Regelung darf sich nur auf Teile der Wohnung beziehen, die dem häufigen und direktem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.
Dann muss der Vermieter die gesamte Reparatur bezahlen, weil die Betragsgrenze überschritten ist und es sich deswegen um keine Kleinreparatur mehr handelt. Der Mieter muss dann auch keinen Anteil zahlen.
Dann muss der Vermieter die Beseitigung der Schäden selbst zahlen.
0800 3746-555 gebührenfrei