... wenn das Reisebudget überschritten wird
Rücktritt wegen Preiserhöhung
Wann dem Reiseveranstalter eine Preiserhöhung gestattet ist, haben wir Ihnen bereits unter Zahlungspflicht des Reisenden erläutert.
Ihnen steht bei einer Preiserhöhung von mehr als fünf Prozent ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. In diesem Fall können Sie vom Reiseveranstalter auch eine gleichwertige Ersatzreise verlangen. Sie sind dann aber nicht verpflichtet, an der Ihnen angebotenen neuen Reise teilzunehmen. Allerdings müssen Sie Ihre Entscheidung unverzüglich dem Reiseveranstalter mitteilen
Rücktritt wegen Leistungsänderung
Stellen Sie sich vor, der Reiseveranstalter informiert Sie nach Abschluss des Reisevertrages über eine Änderung der vereinbarten Reiseleistung. Vielleicht ist Ihr gebuchtes Hotel überbucht und Sie müssen Ihre Ferien nun in einem anderen Hotel in einer anderen Stadt verbringen.
Wie es der Zufall so will, gefällt Ihnen das nun angebotene Hotel viel besser als das ursprünglich gewünschte und es kostet dabei nicht einen Cent mehr.
Greifen Sie zu? Warum nicht!
Die Möglichkeit Ansprüche wegen etwaiger Mängel geltend zu machen, bleibt selbstverständlich bestehen.
Falls Ihnen die Veränderung nicht gefällt, können sie zurücktreten. Allerdings nur dann wenn wesentliche Teile der Reise verändert wurden.
Mit dem Musterschreiben zum Rücktritt wegen Preiserhöhung können Sie Ihre Ansprüche unproblematisch und schnell geltend machen.
Wichtige Vorschriften
§ 651a Abs. IV, V BGB