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Polizistin

Löschung von Punkten

2.01.2017

... das Flensburger Fegefeuer 

Ihre Verkehrssünden begleiten Sie nicht bis in alle Ewigkeit.

Sie werden zwar nicht vergeben, aber nach gewisser Zeit großzügig vergessen und getilgt und zwar ganz automatisch. Das heißt, Ihre Eintragungen werden von Amts wegen gelöscht.

Daneben können Sie auch selbst "Ablass" erbitten. Nehmen Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teil und haben nicht mehr als 5 Punkte, können Sie 1 Punkt abbauen.

Tilgung

Wie lange bleiben Eintragungen im Verkehrszentralregister stehen?

Gut zu wissen:

Die Vernichtung der Daten führt dazu, dass Sie auch in späteren Zeiten keine Auskünfte an Gerichte oder Behörden über alte Verkehrsverstöße befürchten müssen.

 

Tilgungsreif, aber doch noch da - die Überliegefrist

Sind die Punkte tilgungsreif, heißt dies aber noch nicht, dass sie auch gleich endgültig aus dem Register gelöscht werden. Nach Ablauf der Tilgungsfrist gilt noch die einjährige sogenannte Überliegefrist. Taten, die tilgungsreif sind und für die bereits die Überliegefrist gilt, dürfen Gerichten und Behörden nicht mehr mitgeteilt werden und können daher auch nicht für neue Entscheidungen relevant sein. Erst nach Ablauf der Überliegefrist werden die Punkte endgültig aus dem Register entfernt. Beantragen müssen Sie das nicht. Das geschieht von Amts wegen.

Sündenvergebung jetzt ohne Hemmungen

Aufgrund der Reform des Punktesystems hat sich eine wichtige Neuerung ergeben. Vor der Reform galt nämlich, dass Tilgungsfristen auch gehemmt werden konnten. Das heißt, die Eintragungen wurden wegen weiterer Verkehrsverstöße nicht gelöscht.

Unterschieden wurden drei Fälle:

  • Zu einer eingetragenen Straftat kam eine weitere Ordnungswidrigkeit:
    Hier wurde die Tilgungsfrist für die Straftat von der für die Ordnungswidrigkeit nicht berührt.
  • Zu einer ersten Straftat kam eine weitere Straftat:
    Hier wurden die Punkte beider Taten erst gelöscht, wenn die Frist für die zweite abgelaufen war.
  • Zu einer ersten Ordnungswidrigkeit kam eine weitere Straftat oder Ordnungswidrigkeit:
    Hier wurden die Punkte beider Taten erst gelöscht, wenn die Frist für die zweite abgelaufen war.

    Ausnahme: Nach 5 Jahren wurden die Punkte für die erste Ordnungswidrigkeit in jedem Fall gelöscht.

    Ausnahme von der Ausnahme: Die erste Ordnungswidrigkeit betraf eine Alkoholfahrt oder Sie waren nach wie vor mit einer Fahrerlaubnis auf Probe unterwegs.

Früher kannte man eine Hemmungen - heute nicht mehr:

Kurz vor Löschung Ihres Fehltritts aus dem Fahreignungsregister begehen Sie wieder einen Verkehrsverstoß? Früher konnte dies dazu führen, dass alt Punkte, die vielleicht sogar schon kurz vor der Tilgungsreife standen weiter gezogen wurden und Ihnen mindestens weitere zwei Jahre erhalten blieben.

Diese doch recht umständliche Regelung ist nunmehr komplett weggefallen. Nach neuem Recht gelten die starren Tilgungsfristen von 2,5 Jahren, 5 Jahren oder 10 Jahren, je nach Art des Verstoßes. Dies bedeutet, dass eine Löschung der Punkte, die Sie für einen Verstoß kassiert haben, auf jeden Fall nach den jeweiligen Fristen zuzüglich der einjährigen Überliegefrist erfolgt. Auch neue Verstöße mit neuen Punkten  ändern daran nichts.

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Kontakt

0800 3746-555
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