Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Alkohol".
Eine solche wird verlangt bei Anzeichen für Alkoholmissbrauch, wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss, Fahrten im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration ab 0,8 mg/l und bei Entziehung der Fahrerlaubnis aus diesen Gründen.
Als Atemalkohol wird der Alkoholgehalt bezeichnet, der sich beim Ein- und Ausatmen in der ausgestoßenen Luft befindet.
Unter Umständen kann der gemessene Atemalkoholgehalt im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel herangezogen werden. Dies ist dann möglich, wenn der Promillegehalt unter 1,1 Promille BAK gelegen hat und die Messung mit einem Atemalkoholgerät durchgeführt worden ist, welches in zwei Messungen zwei verschiedene Messmethoden angewandt hat.
Nein, die Messung der Atemalkoholkonzentration ist freiwillig. Allerdings kann bei einer Verweigerung der Messung eine Blutentnahme angeordnet werden. Die Teilnahme hieran ist dann nicht mehr freiwillig!
0800 3746-555 gebührenfrei