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Haftung bei Probefahrt

Haftung bei Probefahrt

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Haftung bei Probefahrt".

Wer haftet für Schäden während der Probefahrt?

Die Vereinbarung über eine Probefahrt ist regelmäßig mit einem stillschweigenden Haftungsausschluss verbunden, weil die Autohändler gegen solche Schäden versichert sind. Dies gilt nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Muss ich beim Kauf von Privat für Schäden während der Probefahrt haften?

Für Schäden, die Sie mit dem fremden Fahrzeug anrichten, müssen Sie dem privaten Verkäufer gegenüber Schadensersatz leisten.

Kann ich als Käufer generell von einem Haftungsausschluss bei der Probefahrt ausgehen?

Soweit es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, können Sie als Käufer davon ausgehen, dass die Haftung während der Probefahrt auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung begrenzt ist.

Kann ich mit dem privaten Verkäufer einen Haftungsausschluss vereinbaren?

Sie können mit dem Verkäufer einen Haftungsausschluss vereinbaren, am besten schriftlich. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann nach allgemeiner Auffassung nicht ausgeschlossen werden.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei