Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Schadenminderungspflicht".
Dabei handelt es sich um die Oliegenheit des Geschädigten, den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, den Schaden zu verringern oder zu verhindern. Der Geschädigte darf durch sein Verhalten nicht etwa "aus Rache" den Schaden ausufern lassen. Er muss sich z.B. unmittelbar in ärztliche Behandlung begeben und alle zumutbaren Heilmethoden anwenden oder er darf sein Auto nicht absichtlich zunächst in eine Werkstatt bringen, von der er weiß, dass diese nicht ordentlich arbeitet und später Nachbesserungen erforderlich sind.
Die Verletzung der Schadenminderungspflicht begründet ein Mitverschulden des Geschädigten am eingetretenen Schaden. Ggf. führt dieses Mitverschulden zu einer Kürzung seines Schadenersatzanspruches.
0800 3746-555 gebührenfrei