Wer zu spät kommt...
Wann Sie einen (Unfall-)Schaden melden müssen, steht in den Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherung.
Steht dort "umgehend", müssen Sie den Schaden spätestens innerhalb einer Woche melden, ansonsten gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Dies kann beispielsweise bei Ihrer Vollkasko-Versicherung gelten.
Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung sollten Sie den Schaden auch dann melden, wenn Sie glauben, der Andere sei schuld.
Denken Sie gegebenenfalls auch an die Information von
- Rechtsschutzversicherung
- Unfallversicherung (gesetzlich und/oder privat)
- Krankenversicherung (gesetzlich und/oder privat)
- Arbeitgeber
- Schutzbriefversicherung
Zentralruf der Autoversicherer
Sind Sie Geschädigter?
Dann müssen Sie nicht warten, bis der Unfallgegner den Schaden seiner Haftpflichtversicherung meldet.
Über den Zentralruf der Autoversicherer erhalten Sie kostenfrei Auskunft über die Versicherung des Unfallbeteiligten. Dafür reicht die Angabe des Kennzeichens und des Schadenstags.
Der Anruf beim Zentralruf ersetzt zwar nicht die Schadenmeldung beim gegnerischen Versicherer. Der Zentralruf der Autoversicherer vermittelt jedoch den Kontakt und beschleunigt so die Regulierung.
(0800) 25 026 00
Unter dieser Nummer erreichen Sie den Zentralruf rund um die Uhr 365 Tage im Jahr.
Bei Unfällen im Ausland erreichen Sie den Zentralruf unter +49 (40) 300 330 300. Informationen zu ausländischen Versicherungen (in allen Staaten der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz) werden montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr bearbeitet.
Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Hatten Sie in Deutschland einen Verkehrsunfall unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeugs?
Dann können Sie beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V. den Schadenfall anmelden und Ihre Ersatzansprüche geltend machen.
In der Regel überträgt das Büro Grüne Karte e.V. die Abwicklung an ein Versicherungsunternehmen oder eine private Schadenregulierungsorganisation.
So erreichen Sie das Deutsche Büro Grüne Karte e.V.
Wilhelmstr. 43 / 43G
10117 Berlin
Tel: +49 30 2020 5757
Fax: +49 30 2020 6757
E-Mail: claims@gruene-karte.de
Verkehrsopferhilfe
Ist der Unfallverursacher nicht haftpflichtversichert, ist er offenbar auch mittellos oder ist er unerkannt geflüchtet und kann auch nicht ermittelt werden?
In solchen oder anderen schwerwiegenden Fällen können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe wenden.